Strafe am unteren Rand des Möglichen

BZ-Plus 31-Jähriger erhält eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten für Überfall auf bekanntes Ortenauer Unternehmerehepaar.  

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. Im Prozess um den Raubüberfall auf ein bekanntes Ortenauer Unternehmerpaar ist vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Offenburg das Urteil gesprochen worden: Der 31-jährigen Angeklagten erhält eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Die Kammer lag mit diesem Urteil am unteren Rand des Strafmaßes, das sich bei besonders schwerem Raub zwischen mindestens fünf und 15 Jahren bewegt.

Das Gericht sah den Straftatbestand der besonders schweren räuberischen Erpressung mit Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen als erwiesen an. Für den nicht vorbestraften Angeklagten gab es trotz Geständnis, Entschuldigung, sowie der gemeinsame Beteiligung eines ...

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