Strafe auf Bewährung
Unterhaltszahlungen blieben länger aus / Sechs Wochen Haft.
ST. BLASIEN (akh). Ein Vater zahlte keinen Unterhalt für seinen minderjährigen Sohn. Hierfür wurde er von Richter Walter Priess zu sechs Wochen Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung mit der Auflage, die laufenden Unterhaltskosten weiterhin zu bezahlen, verurteilt.
Ein 50-jähriger Fernfahrer hatte sich vor dem Amtsgericht in St. Blasien wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ...