Strafe für Handy-Gaffer

Bundesrat will Video-Filmer härter bestrafen.  

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BERLIN (AFP). Nach dem Willen des Bundesrats sollen Schaulustige bei Unfällen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie Fotos von Todesopfern machen. Einen Gesetzentwurf dazu beschloss die Länderkammer am Freitag. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte in der Länderkammer, immer häufiger schreckten "Gaffer" nicht davor zurück, Unfallopfer zu fotografieren.

Die bestehenden Gesetze schützten nur lebende Menschen, hieß es zur Begründung. Deshalb solle das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ergänzt werden. Die Strafe soll bei bis zu zwei Jahren liegen. Die Schaulustigen stellten die Aufnahmen oft ins Netz oder gäben sie an Medien weiter, sagte Pistorius. Dabei nutzten sie die Hilflosigkeit der Opfer aus. Da mit der vorgeschlagenen Neuregelung auch der Versuch strafbar werden soll, könnten Handys auch dann schon beschlagnahmt werden, wenn noch keine Aufnahmen gemacht worden seien. Den Gesetzentwurf hatten Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht.
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