Strafe für Handy-Gaffer
Bundesrat will Video-Filmer härter bestrafen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Die bestehenden Gesetze schützten nur lebende Menschen, hieß es zur Begründung. Deshalb solle das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ergänzt werden. Die Strafe soll bei bis zu zwei Jahren liegen. Die Schaulustigen stellten die Aufnahmen oft ins Netz oder gäben sie an Medien weiter, sagte Pistorius. Dabei nutzten sie die Hilflosigkeit der Opfer aus. Da mit der vorgeschlagenen Neuregelung auch der Versuch strafbar werden soll, könnten Handys auch dann schon beschlagnahmt werden, wenn noch keine Aufnahmen gemacht worden seien. Den Gesetzentwurf hatten Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ