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Streit um Gartenarbeit: Müssen Mieter Unkraut jäten?

Patrick Stöhrer da Costa
  • Sa, 11. August 2018, 13:31 Uhr
    Haus & Garten

Häufig findet man in Mietverträgen Regelungen, wonach der Mieter oder die Mieterin, gerade bei vermieteten Einfamilienhäusern, die Gartenpflege übernimmt.

Mieter müssen Unkraut jäten, aber keine Bäume schneiden.  | Foto: ©by-studio  (stock.adobe.com)
Mieter müssen Unkraut jäten, aber keine Bäume schneiden. Foto: ©by-studio  (stock.adobe.com)
Genauso häufig entzündet sich dann zwischen Vermieter und Mieter der Streit, ob die Gartenpflege ...

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