Studentin muss nicht in Haft
Bewährung für Bombendrohungen gegen Flughafen Düsseldorf.
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DÜSSELDORF (dpa). Die Urheberin der folgenschweren Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen fand am Donnerstag zum Abschluss ihres Strafprozesses gnädig gestimmte Richter: Marina B. muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Studentin am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Mit ihren Drohanrufen vor sieben Monaten habe die 28-Jährige aber den öffentlichen Frieden gestört, sagte der Vorsitzende Richter. Der Haftbefehl gegen die Frau wurde aufgehoben.
In der Urteilsbegründung hieß es, die Angeklagte habe absichtlich "ein Chaos geschaffen", um die geplante Urlaubsreise mit ...