Photovoltaik
Südlicher Oberrhein beschließt neuen Regionalplan für Solarenergie
In Offenburg wird der Regionalplan für Solarenergie beschlossen. Er eröffnet 87 Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
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Die Verbandsversammlung der Region Südlicher Oberrhein hat am Donnerstag in Offenburg die Teilfortschreibung "Solarenergie" des Regionalplans als Satzung beschlossen. Damit erfülle die Region die gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, die vorsehen, dass mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen und Regionale Grünzüge für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen geöffnet werden sollen. Dies schreibt der Regionalverband Südlicher Oberrhein in einer Pressemitteilung.
Im Mittelpunkt der beschlossenen Fortschreibung stünden die Gebietsfestlegungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Zwischen Achern im Norden und Auggen im Süden seien 87 sogenannte "Vorbehaltsgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen" auf insgesamt 1125 Hektar festgelegt worden. Dies entspreche 0,28 Prozent der Gesamtfläche der Region Südlicher Oberrhein.
Verbandsvorsitzender Kai-Achim Klare: "Die Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-PV-Anlagen öffnen überwiegend bislang ausgeschlossene Bereiche im Regionalplan. Wir erweitern damit die Handlungsspielräume der Kommunen." Verbandsdirektor Wolfgang Brucker betont, dass es sich bei den Gebietsdarstellungen nicht um eine Potenzialkarte für die PV-Nutzung in der Region handele, sondern um eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten. "Die Städte und Gemeinden steuern den Ausbau der Solarenergienutzung in der Regel weiterhin im Rahmen ihrer Bauleitplanung – auch außerhalb der Vorbehaltsgebiete", so Brucker.
Dem Beschluss seien umfangreiche Arbeiten und Abstimmungen seit Ende November 2022 vorausgegangen. Ein Offenlage- und Beteiligungsverfahren sei im Sommer 2024 durchgeführt worden. Über die zahlreichen Stellungnahmen sei ebenfalls im Rahmen der Sitzung beraten worden, wobei knapp 400 Abwägungsvorschläge zu beschließen waren.
Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen habe nun drei Monate Zeit, rechtliche Einwendungen zu erheben, bevor der fortgeschriebene Regionalplan in Kraft treten könne.