Staufener Missbrauchsfall
Ermittler enttarnten pädosexuellen Bundeswehrsoldaten anhand seines Autokennzeichens

Das auffällige Kennzeichen seines Wagens führte die Ermittler auf die Spur des Bundeswehrsoldaten Knut S. Im Prozess gegen den 50-Jährigen am Landgericht Freiburg kamen unerträgliche Details zur Sprache.
Der Prozess gegen den 50-jährigen Knut S. ist die zweite gerichtliche Aufarbeitung im Staufener Kindesmissbrauchsfall vor dem Landgericht Freiburg. Christian L. und Berrin T. missbrauchten den neunjährigen Sohn von Berrin T. und ein dreijähriges Mädchen. Sie überließen den Jungen gegen Geld Männern zum Missbrauch – einer von ihnen ist der Bundeswehrsoldat Knut S. Der Prozess wird am Montag, 14. Mai um 8.30 Uhr fortgesetzt.
16.20 Uhr: Die für heute geladenen Zeugen sind gehört worden. Bevor die Sitzung beendet wird, diskutieren die Prozessparteien über einen zusätzlichen möglichen Termim, legen ihn auf Mittwoch, 16. Mai, 15 Uhr fest.
Dann wendet sich der Vorsitzende Richter an Knut S. Verteidiger Holger Meier. Die Kammer sieht es als wünschenswert an, dass die Öffentlichkeit für die Dauer des Gutachtens des psychiatrischen Gutachters Pleines zugelassen wird; eigentlich müsse sie ausgeschlossen bleiben, da der Zeuge sich ohne Öffentlichkeit eingelassen habe.
Pleines vorläufiges Gutachten scheint – so zumindest die Äußerungen des Vorsitzenden Richters – die Bedingungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung von S. nicht als gegeben anzusehen. "Daher möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit auch für das Gutachten aufrecht erhalten wird", sagt der Vorsitzende Richter.
Aussage der Kriminalkommissarin K.
16 Uhr: Die Kriminalkommissarin K. war bei der Durchsuchung von Knut S. ...
16.20 Uhr: Die für heute geladenen Zeugen sind gehört worden. Bevor die Sitzung beendet wird, diskutieren die Prozessparteien über einen zusätzlichen möglichen Termim, legen ihn auf Mittwoch, 16. Mai, 15 Uhr fest.
Dann wendet sich der Vorsitzende Richter an Knut S. Verteidiger Holger Meier. Die Kammer sieht es als wünschenswert an, dass die Öffentlichkeit für die Dauer des Gutachtens des psychiatrischen Gutachters Pleines zugelassen wird; eigentlich müsse sie ausgeschlossen bleiben, da der Zeuge sich ohne Öffentlichkeit eingelassen habe.
Pleines vorläufiges Gutachten scheint – so zumindest die Äußerungen des Vorsitzenden Richters – die Bedingungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung von S. nicht als gegeben anzusehen. "Daher möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit auch für das Gutachten aufrecht erhalten wird", sagt der Vorsitzende Richter.
Aussage der Kriminalkommissarin K.
16 Uhr: Die Kriminalkommissarin K. war bei der Durchsuchung von Knut S. ...