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Karlsruhe / Freiburg

Überlasteter Staatsanwalt darf auf milde Strafe hoffen

  • Fr, 13. Oktober 2017, 09:10 Uhr
    Südwest

BZ-Plus Ein Freiburger Ankläger war wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, weil er Akten liegengelassen hatte – teilweise zu Unrecht, wie der BGH nun entschieden hat. Details zum Fall:

Ein Freiburger Staatsanwalt hat Akten liegen gelassen.  | Foto: dpa
Ein Freiburger Staatsanwalt hat Akten liegen gelassen. Foto: dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die erstinstanzliche Verurteilung eines Staatsanwalts aus Freiburg wegen Rechtsbeugung teilweise aufgehoben. Der Mann war in sechs Fällen zu einer ...

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