Syrer dürfen keine Angehörigen mehr nachholen

Für bestimmte Schutzsuchende in Deutschland ist der Familiennachzug fortan ausgesetzt. Dafür hat die schwarz-rote Regierungsmehrheit im Parlament gesorgt.  

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Der Bundestag hat auf Antrag der Regierungsmehrheit aus Union und SPD entschieden, den Familiennachzug zu Ausländern mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre zu stoppen. Das betrifft vor allem Menschen aus Syrien. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, es gehe darum, den Zuzug nach Deutschland zu steuern und zu begrenzen. Der Nachzug für die sogenannten subsidiär Schutzberechtigte war – anders als für andere anerkannte Flüchtlinge – zuletzt schon auf 1000 Angehörige pro Monat beschränkt. Nun dürfen subsidiär Schutzberechtigte nur noch in Härtefällen Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte dies, forderte aber weitergehende Maßnahmen zur Senkung der Flüchtlingszahlen. Die Kommunen seien an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit "und teils darüber hinaus".
Schlagworte: Alexander Dobrindt
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