Der 36-Jährige stach einen 60-jährigen Mann durch das Autofenster mit einem Messer in den Hals. Weil er unter Schizophrenie leidet, kann er dafür nicht verurteilt werden.
Für seine Messerattacke auf einen 60-jährigen Autofahrer am Abend des 11. Februar 2019 in Grenzach-Wyhlen kann der 36-jährige Täter nicht bestraft werden. Er habe sich aufgrund seiner Erkrankung, einer atypischen Form der Schizophrenie, von dem Autofahrer angegriffen gefühlt und ihm deshalb durch das geöffnete Seitenfenster ein Mal in den Hals gestochen. Das hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts am ...