Tat in Umkirch trug "Züge eines Unglücksfalls"

Haft wegen Tod nach Fausthieb.  

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UMKIRCH/FREIBURG. "Die Tat weist gewissen Züge eines Unglücksfalls auf", hieß es gestern Nachmittag in der Urteilsbegründung des Schwurgerichts für einen 35-jährigen Angeklagten. Der hatte am 13. Juli 2008 vor einer Diskothek in Umkirch einem Freund einen Faustschlag ins Gesicht gegeben. Wie ein Baum war dieser rückwärts umgefallen und mit dem Kopf auf dem Asphalt aufgeschlagen. 16 Tage später starb er im Krankenhaus.

Der 35-jährige Angeklagte ist vom Gericht für den Tod seines Freundes, der eine Frau und ein kleines Kind hinterlässt, verantwortlich gemacht worden. Nicht wegen Totschlags, wie vom Anwalt der Witwe gefordert, sondern wegen Körperverletzung ...

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