Account/Login

Gericht bestätigt Strafbefehl

Taxifahrer hat Kundin sexuell genötigt – acht Monate auf Bewährung

  • Di, 10. Dezember 2019, 14:34 Uhr
    Laufenburg

BZ-Plus Auch wenn er vor Gericht fehlte: Für einen Taxifahrer, der eine Kundin auf der Fahrt von Albbruck nach Laufenburg sexuell genötigt hatte, ändert sich nichts an der Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Im  Taxi ist eine Frau vom Fahrer sexuell genötigt worden.  | Foto: Barbara Ruda
Im Taxi ist eine Frau vom Fahrer sexuell genötigt worden. Foto: Barbara Ruda
Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt, worauf das Amtsgericht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel