Auch wenn er vor Gericht fehlte: Für einen Taxifahrer, der eine Kundin auf der Fahrt von Albbruck nach Laufenburg sexuell genötigt hatte, ändert sich nichts an der Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt, worauf das Amtsgericht ...