Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz für psychisch gestörte Gewalttäter, die aus dem Gefängnis entlassen worden sind.
STUTTGART. Straftäter, die jüngst aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, können sich ihrer Freiheit eventuell nicht mehr lange erfreuen. Das von der Bundesregierung geplante Therapie- und Unterbringungsgesetz (TUG) sieht vor, dass auch bereits ...