Tiefe Einblicke in die Dopingpraxis
Ein 37-jähriger Bodybuilder ist zu einer Bewährungs- und Geldstrafe wegen des Handels mit Testosteron verurteilt worden.
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ORTENAU. Wegen unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist ein 37-jähriger Lahrer vom Amtsgericht Offenburg zu einer siebzehnmonatigen Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe in Höhe von 1700 Euro verurteilt worden. Der Deutsch-Ungar hatte überwiegend Testosteron für mehrere Abnehmer besorgt und verkauft. Sein Gewinn lag bei rund tausend Euro.
Der geschiedene Angeklagte, der neben seinem Job als Kraftfahrer auch als Türsteher in einem Offenburger Bordell arbeitet, räumte die Versorgung seiner Freunde mit verschiedenen Dopingmitteln offen ein und gab beredt ...