Rechtsstreit

Todtmoos legt Berufung gegen Equal-Pay-Urteil ein

Die Todtmooser Ex-Bürgermeisterin Janette Fuchs hat erfolgreich geklagt, weil sie weniger Gehalt als ihre männlichen Vorgänger und Nachfolger erhalten hat. Gegen das Urteil geht die Gemeinde nun vor.  

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Janette Fuchs, Ex-Bürgermeisterin in T...Vorgänger und Nachfolger erhalten hat.  | Foto: ink drop (stock.adobe.com)
Janette Fuchs, Ex-Bürgermeisterin in Todtmoos, hat erfolgreich gegen die Gemeinde geklagt, weil sie weniger Gehalt als ihre männlichen Vorgänger und Nachfolger erhalten hat. Foto: ink drop (stock.adobe.com)

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Gemeinde Todtmoos Ende April zur Zahlung von rund 36.5000 Euro Schadensersatz und 7000 Euro Entschädigung an Janette Fuchs verurteilt. Die frühere Todtmooser Bürgermeisterin (2014 bis 2022) hatte geklagt, weil ihre männlichen Vorgänger und Nachfolger bei der Amtseinführung in die Besoldungsgruppe A15 eingestuft wurden, sie aber nur in A14. Darin sah Fuchs einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Vorwurf: Sie wurde schlechter bezahlt, weil sie eine Frau ist. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab Janette Fuchs Recht.

Die Gemeinde Todtmoos hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie Rechtsanwalt André Friedl mitteilt, der die Gemeinde in diesem Rechtsstreit vertritt. Die Berufung habe der Gemeinderat beschlossen. Wie Friedl mitteilt, weise die Gemeinde den Diskriminierungsvorwurf aufgrund des Geschlechts weiterhin entschieden zurück und habe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils.

Gemeinderat beschloss Berufung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Umstände im Zusammenhang mit der Amtsführung im Jahr 2014, als Fuchs begann, seien nicht vergleichbar zu ihrem Amtsvorgänger im Jahr 1990. Dabei bezieht sich Friedl auf die unterschiedlichen Einwohnerzahlen der Gemeinde sowie den Umfang und den Schwierigkeitsgrad des Amtes zu den jeweiligen Zeitpunkten. Diese Umstände seien maßgeblich für die Entscheidungen des Gemeinderats, in welcher Besoldungsgruppe eingruppiert wurde.

Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Katharina Jann sah eine Vergleichbarkeit der Zeitpunkte grundsätzlich gegeben. Die Gemeinde habe zudem nicht nachweisen können, dass die Einstufungen in einem objektiven, geschlechtsneutralen Verfahren erfolgten. Stattdessen hätten in Protokollen eher personenbezogene Aspekte angeklungen.

Im Berufungsverfahren wird die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg einer Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unterzogen.

Ob die Entscheidung des Gemeinderats, Berufung einzulegen, einstimmig war, bleibt offen. Bürgermeister Marcel Schneider berief sich darauf, dass dies in nichtöffentlicher Sitzung geschah und daher geheim sei.

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