Tritt gegen’s Rad: Alte Rechnung mit Zeuge "beglichen"
Das Amtsgericht hat einen Mann wegen vorsätzlichem Eingriff in Straßenverkehr mit Körperverletzung verurteilt: Er hatte gegen ein fahrendes Fahrrad getreten und den Fahrer so zu Fall gebracht.
"So geht es nicht" mit diesen Worten begann Amtsrichter Ludger Hofstetter seine Urteilsbegründung – das Ganze sei "eine üble Geschichte". Für das strafwürdige Verhalten, um das es ging, gab es 90 Tagessätze à zehn Euro.
Eine Tat mit Vorgeschichte
Schaut man sich den eigentlichen Vorfall an, so wäre er wohl nie zur Verhandlung ...