Trotz Dopingaffäre: Sportmediziner dürfen weiter als Ärzte arbeiten
Strafrechtlich relevantes Doping ist den Freiburger Sportmedizinern Lothar Heinrich und Andreas Schmid nicht nachzuweisen. Nun stellt sich heraus: Auch um ihre Berufserlaubnis als Arzt müssen die beiden nicht fürchten.
Weder das Regierungspräsidium noch die Ärztekammer sind bisher gegen die beiden geständigen Mediziner aktiv geworden. Hingegen prüft das Justizministerium des Landes, ob als Konsequenz die Gesetzgebung angepasst werden sollte.
Unerlaubter Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Abgabe von Dopingmitteln an Sportler: Für das Verwaltungsgericht Regensburg war die Sache 2010 klar, der Mann ist seines Berufes ...