Trotz Geständnis keine Bewährung
Zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung.
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Eine 21-jährige Frau, die von Thüringen nach Freiburg gekommen war, um hier eine Stellung anzunehmen, wurde von einem 28-jährigen Freiburger finanziell ausgenommen - und obendrein vergewaltigt. Nach hartnäckigem Leugnen in erster Instanz gab der Angeklagte die Vergewaltigung erst in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht zu. Gleichwohl blieb es bei der ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Staatsanwältin hatte für den Vorbestraften einen Freiheitsentzug von drei Jahren und acht Monaten gefordert.
Für die 21-Jährige war es Liebe auf den ersten Blick, als sie dem sieben Jahre Älteren begegnete. Der war hoch verschuldet und hatte bereits den Offenbarungseid abgelegt. Im Frühjahr 2002 gelang dem Mann, seine Freundin zur Aufnahme ...