Trunkenheit schützt nicht
40-Jähriger wegen Einbruch zu sieben Monaten Haft verurteilt
unsrem Mitarbeiter Thomas Loisl Mink
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RHEINFELDEN. Während die Bewohner im Urlaub waren, ist ein 40-jähriger Mann in die Wohnung seiner Nachbarn eingebrochen. Vor Gericht behauptete er, so betrunken gewesen zu sein, dass er sich an nichts erinnere. Dennoch brachte ihm die Tat sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Arbeitsstunden ein.
Irgendwann im August 2008 brach der arbeitslose Angeklagte die Wohnungstür seiner Nachbarn in Rheinfelden auf. Er durchsuchte die ...