Trunkenheitsfahrt wieder vor Gericht
64 Jahre alter Angeklagter muss 2700 Euro Strafe zahlen, weil er betrunken Auto gefahren ist / Rechtsanwalt rügt Vorgehen der Polizei.
WEHR. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 64 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Der Fall beruht auf einem Vorfall in Wehr, der sich bereits im Oktober 2017 ereignet hat. Im März 2018 wurde der Rentner deswegen zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt, was er jedoch nicht akzeptierte. Auf Beschluss eines Obergerichts musste der Fall nun nochmals beim Amtsgericht verhandelt werden.
Im Oktober 2017 beobachtete eine Polizeianwärterin auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Wehr, wie der Angeklagte in ein Auto stieg und losfuhr. Der Mann war der jungen Beamtin bekannt und sie war sich sicher, dass er keinen Führerschein besaß. Da sie als Zivilperson unterwegs war, verständigte sie die ...