Über nicht Öffentliches
Nachfrage eines Bürgers im Gemeinderat wirft Fragen auf / Ein Blick in die Gemeindeordnung.
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NEURIED. In welcher Form und wie ausführlich sollen nichtöffentliche Beschlüsse öffentlich gemacht werden? Und wie ist es mit den Niederschriften der Gemeinderatssitzungen? Müssen diese auch veröffentlicht werden? Und wenn ja, in welcher Form? Derlei Fragen hat die Frageviertelstunde des Gemeinderates am Mittwochabend aufgeworfen, als ein Bürger bemängelte, dass die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung immer noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Der Mann wies darauf hin, dass er solches schon im April 2010 angeregt und dass der Bürgermeister ihm dies zugesichert habe. Zwar würde seit einiger Zeit dankenswerter Weise über die Punkte aus den öffentlichen Sitzungen im Amtsblatt ...