Über Pfarrer Rieth ist noch nichts entschieden
Der selbst beantragte Verzicht auf die Pfarrstelle kann nicht umgesetzt werden, weil eine Krankmeldung des Seelsorgers aufschiebende Wirkung aufs Verfahren hat.
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KANDERN. Der von Seelsorger Claus-Uwe Rieth schon Ende 2008 nach unüberbrückbaren Differenzen – zunächst – bei der evangelischen Landeskirche in Karlsruhe selbst eingereichte Verzicht auf die Pfarrstelle in der Töpferstadt hat noch keine Gültigkeit. Wie von der Pressestelle der Landeskirche gestern auf Anfrage zur erfahren war, hat Rieth seiner Verzichtserklärung eine Krankmeldung nachgereicht. Sie hat, was den Verzicht auf das Pfarreramt angeht, im juristischen Sinne aufschiebende Wirkung. Im Klartext: Der Pfarrverzicht hat zwar Bestand, Rieth kann aber, weil er im Krankenstand ist, offiziell nicht von seinem Amt entbunden werden.
Diesen Sachverhalt erläuterte gestern auf Anfrage der Badischen Zeitung Marc Witzenbacher, Veranwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Evangelischen Landeskirche in Baden. Um ...