Bundesarbeitsgericht erlaubt das Ausspähen von Beschäftigten nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht
Der massive Abgleich von Mitarbeiterdaten bei der Deutschen Bahn hat die Frage nach einem Datenschutz für Arbeitnehmer erneut aufgeworfen. Ein entsprechendes Datenschutzgesetz gibt es nicht, maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Rechtlich gesehen geht es bei der Kontrolle und Überwachung der Belegschaft um eine Abwägung zwischen ...