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Überwachung nur in engen Grenzen

  • AFP & tmn

  • Sa, 14. Februar 2009
    Geld & Finanzen

Bundesarbeitsgericht erlaubt das Ausspähen von Beschäftigten nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht

Viel Information auf wenig Raum – auch zu viel Information?  | Foto: dpa
Viel Information auf wenig Raum – auch zu viel Information? Foto: dpa
Der massive Abgleich von Mitarbeiterdaten bei der Deutschen Bahn hat die Frage nach einem Datenschutz für Arbeitnehmer erneut aufgeworfen. Ein entsprechendes Datenschutzgesetz gibt es nicht, maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Rechtlich gesehen geht es bei der Kontrolle und Überwachung der Belegschaft um eine Abwägung zwischen ...

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