Kommentar

Überzeugendes Urteil

BZ-Plus Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig, urteilt der Bundesfinanzhof. Das leuchtet ein: Es ist gerechtfertigt, wenn Gutverdienende für Sonderlasten stärker zur Kasse gebeten werden.  

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Wird einstweilen weiter fällig: der So...n und Besserverdiener bezahlen müssen.  | Foto: Sven Hoppe (dpa)
Wird einstweilen weiter fällig: der Solidaritätszuschlag, den ganz überwiegend Unternehmen und Besserverdiener bezahlen müssen. Foto: Sven Hoppe (dpa)
Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs ...

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