"Ugah, Ugah" ist Kündigungsgrund

Bundesverfassungsgericht billigt Kündigung wegen rassistischer Affenlaute im Betrieb.
. Wer einen dunkelhäutigen Arbeitskollegen mit Affenlauten ("Ugah, Ugah") provoziert, kann fristlos gekündigt werden. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Affenlaute seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die beiden Männer arbeiteten bei einem Logistikunternehmen im Großraum Köln. Beide waren auch ...
Die beiden Männer arbeiteten bei einem Logistikunternehmen im Großraum Köln. Beide waren auch ...