Baugenehmigung

Um einen Pool in einem Mappacher Privatgarten zu legalisieren, gibt es nun einen neuen Bebauungsplan

Einen Pool mit Poolhaus baute ein Mappacher in seinen Garten. Doch dies war nicht erlaubt, da dieser als landwirtschaftliche Fläche galt. Der Bebauungsplan Kirchstraße I soll Abhilfe schaffen, jetzt geht er in die Offenlage.  

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Hinter einer Hecke an der Mappacher Ki...auungsplan nun nachträglich absichern.  | Foto: Herbert Frey
Hinter einer Hecke an der Mappacher Kirchstraße entstand ein Pool mit Poolhaus. Die Nebenanlagen soll ein Bebauungsplan nun nachträglich absichern. Foto: Herbert Frey

Der Efringen-Kirchener Gemeinderat hatte im September beschlossen, in Mappach den Bebauungsplan Kirchpatz I aufzustellen. Am Entwurf waren die Behörden frühzeitig beteiligt worden. Deren Stellungnahmen erläuterte am Montag Planerin Stephanie Witulski von der Stadtentwicklungsgesellschaft Freiburg (Steg). Zuvor erinnerte sie an den Auslöser des Verfahrens: Das Plangebiet ist mit 760 Quadratmetern sehr klein und betrifft nur ein einziges Grundstück am nordwestlichen Siedlungsrand von Mappach. Dessen Besitzer hatte dort 2012 ganz legal ein Wohnhaus errichtet und dieses 2020 durch einen Pool mit Poolhaus ergänzt. Jedoch: Im Flächennutzungsplan ist ein Teil des Grundstücks, nämlich der Gartenbereich, als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und gilt damit als Außenbereich. Deshalb hatte das Landratsamt Lörrach den Rückbau der Nebenanlagen gefordert.

Um den Pool rückwirkend planungsrechtlich abzusichern, votierte der Gemeinderat für einen Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung. Viele Stellungnahmen zu dem Planentwurf seien Standardhinweise, so Witulski. Grundsätzlicher Natur sei dagegen der Einwand des Landwirtschaftsamts. Das habe moniert, dass die Gartenfläche landwirtschaftlich wertvolle Vorrangflur sei, die sich gut für die Nahrungsmittelproduktion eigne. Die Vorgehensweise des Poolbauers könnte zudem eine "negative Vorbildwirkung" für andere haben, befürchte die Behörde. Dieser Gefahr ist sich auch die Gemeinde bewusst.

Der Poolbesitzer muss Ausgleichsmaßnahmen finanzieren

Das Grundstück werde aber schon seit vielen Jahren als Freizeitgarten genutzt, so die Planerin. Die Umweltprüfung habe keine erhebliche Beeinträchtigung von Flora und Fauna durch Pool und Gartenhäuschen festgestellt. Weil aber Fläche versiegelt wurde, seien zwei Kompensationsmaßnahmen festgesetzt worden: Eine zwölf Meter lange Trockenmauer im Plangebiet sowie ein 230 Quadratmeter großer Blühstreifen außerhalb. Die Kosten dafür, wie auch die für das gesamte Verfahren, werde der Poolbesitzer übernehmen.

Im Ortschaftsrat Mappach sei die Angelegenheit "nie ein großes Thema gewesen", sagte Ortsvorsteherin Claudia Scheurer. Das Grundstück gehöre dem Pooleigner. Somit habe er es "nicht der Landwirtschaft entzogen". Er habe andere Flächen im Außenbereich an eine Landwirtin verpachtet und ihr damit Gemüseanbau ermöglicht. Außerdem werde ein ebenfalls im Außenbereich angelegter Stellplatz zurückgebaut, sagte Scheurer.

Letztendlich stimmte der Gemeinderat der erneuten Offenlage geschlossen zu. Sollten dabei weitere Anregungen eingehen, werden auch diese abgewogen und je nach Berechtigung in den Entwurf eingearbeitet. Erst dann kann der Bebauungsplan endgültig beschlossen werden.

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