Umleitung für die Kloten-Flieger

Bundesregierung erlässt Verordnung für Überflüge am Hochrhein / Unterstützung im Bundestag für einseitiges Handeln.  

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BERLIN/FREIBURG (dpa/rü). Deutschland wird die Überflüge am Hochrhein zum Flughafen Zürich-Kloten vom 17. April an beschränken. Dies kündigte die Regierung am Freitag im Bundestag als endgültig an. Einhellig unterstützte das Parlament das einseitige Handeln.

Im Bundestag wurde das Scheitern des 2001 unterzeichneten Fluglärm-Staatsvertrages am Nein des Schweizer Parlamentes von allen Fraktionen bedauert. "Es wäre ein Kompromiss im gut-nachbarlichen Sinne gewesen", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Iris Gleicke (SPD).
Die ...

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