Umweltschutz gilt auch für Badespaß
Private Pools müssen mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz befüllt werden, eigene Brunnen sind nicht mehr erlaubt.
(BZ). Bei Sommerhitze einfach in den Garten gehen und sich im privaten Pool oder im eigenen Schwimmbecken erfrischen – viele Menschen erfüllen sich diesen Traum und machen ihr Zuhause zur Urlaubs- und Wohlfühloase. Doch auch dafür gibt es im Interesse des Umweltschutzes feste Regeln.
Der Verkauf von Pools und Schwimmbecken aller Art floriert, zumal für die öffentlichen Schwimmbäder wegen der Corona-Vorschriften Einlassbeschränkungen gelten und Badeseen nicht jedermanns Geschmack sind. Für viele, ...