Bundesgerichtshof gibt Mann Recht, dessen Sohn sich im Spanienurlaub an einer Tür verletzt hat.
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Pauschaltouristen, die sich in ihrer Hotelanlage verletzen. Im Streit mit dem Reiseveranstalter um finanziellen Ausgleich müssen sie sich nicht selbst mit den ...