Unfall wohl nicht bemerkt
43-Jähriger wird wegen Körperverletzung in Laufenburg verurteilt, nicht aber wegen Fahrerflucht.
LAUFENBURG. Das Amtsgericht Bad Säckingen musste sich mit einem Fall von fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht in Laufenburg auf dem Parkplatz des Laufenparks befassen. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde der 43 Jahre alte Angeklagte freigesprochen. Die fahrlässige Körperverletzung zum Schaden einer jungen Fußgängerin hielt Richter Rupert Stork jedoch für erwiesen und verhängte eine Geldstrafe von 2250 Euro (15 Tagessätze à 150 Euro) sowie ein vierwöchiges Fahrverbot für Deutschland.
Der Angeklagte war sich auch hinsichtlich der Körperverletzung keiner Schuld bewusst. Er hätte es bemerken müssen, wenn er beim rückwärts Ausparken die junge Frau gestreift hätte, versicherte er, denn das Auto, das er fuhr, sei mit allen ...