UNTERM STRICH: Die Städter und das Schnabelverbot
Ein Gericht muss urteilen, ob ein Hahn morgens krähen darf / Von Knut Krohn.
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Längst ist diese Frage zur nationalen Angelegenheit geworden, zu einem Kampf zwischen Stadt gegen Land, arm gegen reich. Denn die Klage gegen den krackelenden Maurice kommt von einem Rentnerpaar, das sich ein Ferienhaus im westfranzösischen Saint-Pierre d’Oléron gekauft hat und die kurze Zeit ihrer Aufenthalte ohne störende Landgeräusche genießen möchte. Doch Corinne Fesseau, die Besitzerin von Maurice, will ihren gallischen Gockel nicht zum Schweigen bringen. Im Gegenteil, sie hat unter dem Motto "Rettet Maurice" eine Online-Petition ins Leben gerufen und schon über 120 000 Unterstützer haben sich registriert. Auch den Bürgermeister von Saint-Pierre d’Oléron weiß sie auf ihrer Seite.
Dieser ist nicht der einzige, der sich mit Klagen dieser Art herumschlagen muss. Bruno Dionis, Bürgermeister der kleinen Gemeinde Gajac in der Gironde, hat daher jüngst einen überaus kreativen Vorschlag gemacht. Er forderte, das Krähen der Hähne, Kläffen der Hunde, Muhen der Kühe oder das Blöken der Schafe zum nationalen Kulturerbe zu erheben. Dann könne von den lärmempfindlichen Städtern, die nur einige Wochen im Jahr in der Gemeinde wohnen, dagegen nicht mehr geklagt werden. Die Richter in Rochefort haben angekündigt, dass sie sich für ein Urteil von solcher Tragweite Zeit lassen wollen. Maurice ist beim Streit vor Gericht nicht alleine: Vor dem Justizgebäude warteten zu Beginn der Verhandlung zahlreiche Hähne mit stolzgeschwelltem Kamm – sichtlich bereit zum Kampf für die freie Meinungsäußerung.
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