Unverständnis und Kopfschütteln – überall

Neue Auslegung der Corona-Verordnung: Sporttreibende Kinder von sechs bis 13 Jahren brauchen jetzt einen Corona-Test.  

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Die Corona-Situation entspannt sich mehr und mehr. Die Fallzahlen sinken. Über Lockerungen der zahlreichen Einschränkungen im Alltag wird nachgedacht oder sie wurden bereits umgesetzt. Da kommt das Kultusministerium mit einer neuen Auslegung der Corona-Verordnung um die Ecke und verlangt von den Sportvereinen, dass Kinder von sechs Jahren an ...

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