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Urteil: Mehr Freiheit beim Samplen von Musik

Urheberrechte gelten auch für Tonfetzen

Christian Rath
  • Do, 20. November 2008, 17:24 Uhr
    Rock & Pop

Eine zwei Sekunden lange Sequenz aus dem Lied "Metall auf Metall" hat in Karlsruhe Richter des Bundesgerichtshofes beschäftigt. Ihr Urteil: Auch wenn Urheberrechte schon für Tonfetzen gelten, dürfen Geräusche und Klänge unter Umständen gesamplet werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Sampeln von fremden Musikelementen deutlich erleichtert. Zwar ist laut BGH auch die Weiterverwendung "kleinster Tonfetzen" grundsätzlich erlaubnispflichtig, allerdings kann auf ...

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