Statt für Handel mit Betäubungsmitteln wird ein 22-Jähriger nur für Erwerb von Marihuana zu einer Geldauflage verurteilt.
TITISEE-NEUSTADT (zwi). Die große Menge ließ den Verdacht aufkommen, dass der 20-jährige Hochschwarzwälder zumindest einen Teil der 100 Gramm Marihuana weiterverkaufen wollte. Dies konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden. Statt wegen Handels mit Betäubungsmitteln wurde ...