Die Verurteilung von Ohlsbachs Bürgermeister Horst Wimmer wegen Vorteilsannahme durch das Landgericht Offenburg wurde jetzt vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufgehoben.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat damit das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 3. Dezember 2008 aufgehoben. Die dortige Strafkammer hatte im Berufungsverfahren Wimmer der Vorteilsannahme schuldig gesprochen, ihn verwarnt und die Verhängung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 160 Euro vorbehalten.
Der ...