Das Familiengericht in Offenburg hat die Ansprüche des Kreissozialamts zurückgewiesen, wonach die vor 55 Jahren ins Heim abgegebene Tochter für ihre pflegebedürftige Mutter hätte zahlen sollen.
Im Rechtsstreit um die Frage, ob eine von der Mutter seit dem Säuglingsalter in Kinderheime abgegebene Tochter für einen Teil der Pflegekosten dieser Mutter aufkommen muss, hat das Familiengericht am Amtsgericht Offenburg einen Beschluss verkündet. Danach muss die gegen einen entsprechenden Bescheid des Sozialamts klagende Tochter keinen Unterhalt zahlen. Das beklagte Landratsamt des Ortenaukreises muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Dort will man ...