Urteil ist nun rechtskräftig
Fall von Briefdiebstählen in Waldshut erledigt / Täterin nimmt Strafbefehl an / Bewährungsstrafe.
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WALDSHUT-TIENGEN (rog). Das Urteil im Fall der Waldshuter Briefdieb-stähle ist rechtskräftig. Die Täterin erhält eine Haftstrafe auf Bewährung und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Weil es sich um einen Strafbefehl handelt, gab es keine öffentliche Gerichtsverhandlung.
Nach Abschluss der Ermittlung hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigte einen Strafbefehl für zehn ...