Michael Jackson

Urteil: Konzertveranstalter nicht schuld am Tod des King of Pop

Jackson-Clan scheitert mit Millionen-Klage gegen Konzertveranstalter von Michael Jackson  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nicht erfreut über das Urteil: Jackson-Fans vor dem Gericht   | Foto: AFP
Nicht erfreut über das Urteil: Jackson-Fans vor dem Gericht Foto: AFP

LOS ANGELES (dpa). Michael Jackson ist tot – aber wer hat Schuld? Die Familie beschuldigt den Konzertveranstalter, den Popstar auf Kosten der Gesundheit zu einer Tournee – und damit in den Tod – getrieben zu haben. Nun hat ein Schwurgericht in Los Angeles sein Urteil gefällt: Der Konzertveranstalter ist nicht verantwortlich am frühen Tod des "King of Pop".

Jackson starb Ende Juni 2009 in Los Angeles. Nur Tage später hätte seine Konzertserie mit 50 ausverkauften Shows beginnen sollen. Der Popstar brauchte Geld und Erfolg, der Markt brauchte Jackson. Deshalb hatte der Konzertveranstalter AEG Live dem 50-Jährigen einen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel