Das Karlsruher Urteil zum BKA-Gesetz stammt im wesentlichen aus der Feder des Verfassungsrichters Johannes Masing, der früher als Rechtsprofessor an der Freiburger Uni lehrte.
Seit 2008 ist Masing am Bundesverfassungsgericht für Datenschutz und Meinungsfreiheit zuständig. So hat er die grundlegenden Urteile zur Vorratsdatenspeicherung und zur Antiterror-Datei vorbereitet. Das Urteil zum BKA-Gesetz hat er nun besonders ...