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Veranstalter in der Pflicht

  • dpa

  • Fr, 17. September 2010
    Reise

     

Darf die geplante Luftverkehrssteuer für bereits gebuchte Reisen nachträglich erhoben werden?.

Die Fluggesellschaften werden mit der ... und werden die  Kosten weitergeben.    | Foto: photocase/bonsai
Die Fluggesellschaften werden mit der Luftverkehrssteuer zur Kasse gebeten – und werden die Kosten weitergeben. Foto: photocase/bonsai
Wenn Veranstalter wegen der Anfang September von der deutschen Bundesregierung beschlossenen Luftverkehrssteuer einen Aufschlag auf eine bereits gebuchte Reise erheben, müssen sie ihren Kunden eine neue Reisebestätigung ...

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