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Dresden

Verbot von Pegida-Demo: War wirklich Gefahr im Verzug?

Katja Bauer
  • unseren Korrespondenten Christian Rath &

  • Di, 20. Januar 2015, 00:00 Uhr
    Deutschland

Hatten Attentäter einen Anschlag auf Pegida in Dresden geplant? Das verhängte Demonstrationsverbot ist wohl rechtswidrig, weil bloße Vermutungen nicht ausreichen.

Teilnehmer einer Kundgebung der Anti-Islam-Bewegung Pegida  | Foto: dpa
Teilnehmer einer Kundgebung der Anti-Islam-Bewegung Pegida Foto: dpa

Nach dem Demonstrationsverbot für Montagabend in Dresden dreht sich die politische Debatte um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Dabei geraten die sächsischen Sicherheitsbehörden, die die Entscheidung zu verantworten haben, in die Kritik. Die rechtliche Lage scheint klar gegen ein Verbot zu sprechen.

Eine Demonstration kann verboten werden, wenn sonst die öffentliche Sicherheit oder Ordnung "unmittelbar gefährdet" wäre. Das sieht das sächsische Versammlungsgesetz vor. In anderen Ländern gelten identische Regelungen. Das heißt: Eine abstrakte Terrorgefahr, wie sie ...

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