Eheschließungen
Vereinfachen – und einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten
Michael Kaethner (Weil am Rhein)
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Der Vergleich mit Las Vegas ist unpassend, da die Eheschließung in Dänemark in allen EU-Ländern sowie vielen anderen Ländern weltweit akzeptiert wird. Tatsächlich ist es so, dass es in Dänemark einen effizienten Prozess für binationale Ehen gibt, in Deutschland nicht.
Da nach Paragraph 1309 BGB immer die Vorgaben der Heimatländer zu erfüllen sind, müssen sich hier die Heiratswilligen einem langwierigen und teuren Prozess unterwerfen: Allein das Übersetzen und Versenden von Dokumenten kann viele Monate dauern und viel Geld kosten.
In Dänemark dauert es bei spezialisierten Agenturen wenige Tage, ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis von der zuständigen Behörde zur Vorlage bei einem beliebigen Standesamt in Dänemark ausstellen zu lassen, da oftmals lediglich eine Meldebescheinigung, die den Familienstand beinhaltet, vorgelegt werden muss. Es geht aber auch ohne Agentur per Online-Antrag. Dokumente werden in mehreren Sprachen akzeptiert.
Auch die dänische Tourismusbranche profitiert wie im Artikel beschrieben, nicht nur in Kopenhagen! Es wäre außerordentlich wünschenswert, wenn sich die zuständigen Bundesministerien in Deutschland endlich dazu durchringen könnten, den relevanten Paragraphen zu überarbeiten und den Genehmigungsprozess als Beitrag zum Bürokratieabbau zu vereinfachen. Aufforderungen dazu gab es in der Vergangenheit genug. Ehefähigkeitszeugnisse sollten zukünftig von den Standesämtern auf der Basis von Meldebescheinigungen erteilt werden können.
Es ist absurd, dass Anträge auf Befreiung von der Pflicht zur Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses von Oberlandesgerichten bearbeitet und deren Präsidenten genehmigt werden müssen. Dort gibt es sicher Wichtigeres zu tun.
Michael Kaethner, Weil am Rhein