Das Verfahren gegen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein läuft auch nach seinem Tod weiter - zumindest vorerst. Ein Missbrauchsopfer hatte Feststellungsklage erhoben, um Ansprüche durchzusetzen.
Das Klageverfahren gegen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein läuft dort auch nach seinem Tod weiter - zumindest vorerst. "Zwar tritt mit dem Tod einer Partei grundsätzlich eine Unterbrechung gemäß Paragraf 239 ...