Vergnügen nur alle 80 Meter
Klare Vorgaben für Ansiedlung von Wettbüros, Diskos und Spielhallen in der Innenstadt / In Ortsteilen keine Vergnügungsstätten.
OFFENBURG. Um das Vergnügungsstättenkonzept umzusetzen, müssen die Bebauungspläne in der Innenstadt geändert werden: Künftig sollen entsprechende Etablissements nur dann genehmigt werden, wenn sie mindestens 80 Meter voneinander entfernt liegen und sich nicht im Erdgeschoss einrichten. Die Mitglieder des Planungsausschusses unterstützten den Beschlussantrag einstimmig.
Bis zur entscheidenden Gemeinderatssitzung soll auf Nachfrage von Hans-Hellmut Treeck (SPD) geklärt werden, warum bestimmte Areale entlang der Steinstraße oder auch um ...