Bundesinnenministerium
Verhandlungen mit Taliban über Abschiebungen in Kabul
Offizielle diplomatische Beziehungen zu den islamistischen Taliban unterhält Deutschland nicht. Dennoch sollen nun deutsche Beamte nach Kabul reisen, um zu verhandeln – für mehr Abschiebungen.
dpa
So, 28. Sep 2025, 0:01 Uhr
Politik Inland
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung beginnt nach Angaben von Innenminister Alexander Dobrindt Gespräche über Abschiebungen aus Deutschland mit der Taliban-Regierung in Afghanistans Hauptstadt Kabul. "Abschiebungen nach Afghanistan müssen regelmäßig stattfinden können! Darum verhandeln wir jetzt direkt in Kabul, damit Straftäter und Gefährder künftig konsequent abgeschoben werden", sagte der CSU-Politiker der "Bild am Sonntag".
Noch im Oktober sollen Beamte des Bundesinnenministeriums nach Kabul reisen, um mit Verantwortlichen der islamistischen Taliban über Abschiebungen zu verhandeln, wie ein Ministeriumssprecher der Zeitung bestätigte.
Vor zwei Wochen hatte Dobrindt erklärt, er gehe davon aus, dass es bald Gespräche in Kabul geben werde. Bis dahin war von Gesprächen "auf technischer Ebene mit afghanischen Vertretern" die Rede – ohne genaue Angaben, wo sie geführt werden.
Offiziell keine diplomatischen Beziehungen
Die Kontakte zu den Taliban sind umstritten, denn offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu den Islamisten, die seit August 2021 wieder in Afghanistan an der Macht sind. Wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten sind sie international isoliert.
Seit der Machtübernahme der Taliban in Kabul im August 2021 kam es mit Hilfe von Katar zweimal zu Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland. Im August 2024 – damals regierte noch die Koalition von SPD, Grünen und FDP – wurden 28 verurteilte Straftäter in die afghanische Hauptstadt gebracht.
Im Juli brachte ein Flugzeug 81 Männer nach Afghanistan, die nach Angaben der Länder unter anderem mit Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, Gewalttaten und Drogendelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten waren.
© dpa-infocom, dpa:250927-930-93865/1