Der Gemeinderat hat verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich auf Geschäfte in der Innenstadt beschränkt. Für Händler außerhalb des Innenstadtrings sind Ausnahmen möglich, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
"Das ist nicht der Wunsch der Stadt. Die Änderung ist vorgegeben", stellte Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller zu Beginn der Gemeinderatssitzung am Montag klar. Und zwar vom Bundesverwaltungsgericht Ende 2015 sowie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Jahr später. ...