Verkettung unglücklicher Umstände

Schwerer Unfall durch Sonnenblendung: Amtsgericht stellt das Verfahren wegen geringer Schuld des Autofahrers ein.  

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EMMENDINGEN. Sie ist schmal, uneben und an ihren Rändern unbefestigt, die Kreisstraße 5138 zwischen Freiamt und Maleck. Am 26. Oktober 2005 gegen 17.10 Uhr schien die untergehende Sonne direkt über einen Hügelkamm und blendete einen aus Richtung Freiamt kommenden Autofahrer. Er konnte deshalb die 66-jährige Frau, die ihm am äußersten Fahrbahnrand mit einer Schubkarre entgegenkam, nicht erkennen. Das Auto erfasste die Frau, verletzte sie schwer.

Vor dem Amtsgericht hatte sich der 42-jährige Autofahrer jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten. Die Anklage warf ihm vor, seine Geschwindigkeit angesichts der starken Blendwirkung der Sonne auf der schmalen Straßen nicht weit genug gedrosselt zu ...

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