Verurteilung von KZ-Sekretärin: Entscheidend ist die Symbolik
Eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof ist verurteilt – das bestätigt der Bundesgerichtshof. Juristisch und moralisch ist das angemessen. Doch späte Urteile werfen Fragen auf.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Itzehoe gegen Irmgard F. bestätigt: Die heute 99-Jährige, von 1943 bis 1945 Sekretärin des Kommandanten und SS-Sturmbannführers Paul Werner Hoppe im Konzentrationslager Stutthof, ist nun wegen ...