Verwahrte warten weiter
Verfassungsgericht spielt bei der Freilassung eines Sexualtäters auf Zeit – das ist enttäuschend.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Ein rückfälliger Sexualtäter muss weiter in Sicherungsverwahrung bleiben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt seinen Antrag auf sofortige Freilassung ab, obwohl sich der Mann auf Straßburger Rechtsprechung berufen konnte. Karlsruhe bleibt bei seiner zögerlichen Linie und hält die vermutlich rechtswidrige Haft einfach aufrecht.
Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis bleiben, solange er noch als gefährlich gilt. Diese "Haft nach der Haft" galt in Deutschland früher ...