Verwahrte warten weiter

Verfassungsgericht spielt bei der Freilassung eines Sexualtäters auf Zeit – das ist enttäuschend.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Ein rückfälliger Sexualtäter muss weiter in Sicherungsverwahrung bleiben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt seinen Antrag auf sofortige Freilassung ab, obwohl sich der Mann auf Straßburger Rechtsprechung berufen konnte. Karlsruhe bleibt bei seiner zögerlichen Linie und hält die vermutlich rechtswidrige Haft einfach aufrecht.

Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis bleiben, solange er noch als gefährlich gilt. Diese "Haft nach der Haft" galt in Deutschland früher ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel