Account/Login

Vorläufiger Rechtsschutz wurde abgelehnt

Verwaltungsgericht stützt Fußgängerzone

Sylvia-Karina Jahn
  • Mi, 09. September 2009, 15:36 Uhr
    Emmendingen

Das Verwaltungsgericht hat im Verfahren um den vorläufigen Rechtsschutz zur Fußgängerzone den Antrag eines Emmendinger Geschäftsmannes zurückgewiesen, der die Rechtmäßigkeit der Fußgängerzone überprüft haben möchte.

Fußgängerzone: Nach einem  Beschluss d...fahren ist die Erweiterung rechtmäßig.  | Foto: Sylvia-Karina Jahn
Fußgängerzone: Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren ist die Erweiterung rechtmäßig. Foto: Sylvia-Karina Jahn
EMMENDINGEN (ja). Die Erweiterung der Fußgängerzone ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg voraussichtlich rechtmäßig. Deswegen wies das Gericht jetzt in einem Beschluss den Eilantrag von Karl-Friedrich Jundt-Schöttle gegen diese Erweiterung zurück. Jundt-Schöttle, Seniorchef des Modehauses am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel