Das Verwaltungsgericht hat im Verfahren um den vorläufigen Rechtsschutz zur Fußgängerzone den Antrag eines Emmendinger Geschäftsmannes zurückgewiesen, der die Rechtmäßigkeit der Fußgängerzone überprüft haben möchte.
EMMENDINGEN (ja). Die Erweiterung der Fußgängerzone ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg voraussichtlich rechtmäßig. Deswegen wies das Gericht jetzt in einem Beschluss den Eilantrag von Karl-Friedrich Jundt-Schöttle gegen diese Erweiterung zurück. Jundt-Schöttle, Seniorchef des Modehauses am ...